Strahlenschutzverantwortliche

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Strahlenschutzverantwortliche

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placeEssen
4. Sep 2025

Beschreibung

Inhalt

In diesem Vortrag werden die prinzipiellen, gesetzlichen Rahmenbedingungen des „Strahlenschutzes“ in der Bundesrepublik Deutschland vorgestellt.

Die Teilnehmenden lernen die zuständigen Stellen und Ansprechpartner in der Verwaltung, am Beispiel von NRW, kennen.

Sie werden in das „Strahlenschutzgesetz“ und die „Strahlenschutzverordnung“ eingeführt.

Gemeinsam werden daraus die „Verantwortungen und Pflichten“ abgeleitet, die sich daraus für Sie als Strahlenschutzverantwortlichen ergeben.

Im Detail werden:

  • die rechtliche Rahmenbedingungen
  • das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung
  • die maßgeblichen staatliche Stellen
  • die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden
  • die Rollenverteilun…

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Inhalt

In diesem Vortrag werden die prinzipiellen, gesetzlichen Rahmenbedingungen des „Strahlenschutzes“ in der Bundesrepublik Deutschland vorgestellt.

Die Teilnehmenden lernen die zuständigen Stellen und Ansprechpartner in der Verwaltung, am Beispiel von NRW, kennen.

Sie werden in das „Strahlenschutzgesetz“ und die „Strahlenschutzverordnung“ eingeführt.

Gemeinsam werden daraus die „Verantwortungen und Pflichten“ abgeleitet, die sich daraus für Sie als Strahlenschutzverantwortlichen ergeben.

Im Detail werden:

  • die rechtliche Rahmenbedingungen
  • das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung
  • die maßgeblichen staatliche Stellen
  • die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden
  • die Rollenverteilung zwischen Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten
  • die überbetriebliche Organisation des Strahlenschutz
  • die betriebliche Organisation des Strahlenschutz
  • die notwendige Dokumente und Schulungen

erklärt und veranschaulicht.

Das Ziel des Vortrages ist es, den Teilnehmenden eine Struktur an die Hand zu geben, mit der sie die, auf sie entfallende Verantwortung als Geschäftsführer/-in aufnehmen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfüllen können.

Zum Thema

Das Stahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordung legen die volle Verantwortung in die Person von Vorständen, Geschäftsführer/-innen und Inhaber von Personengesellschaften.

Aus diesen gesetzlichen Regelungen ergeben sich zahlreiche Pflichten, die nicht delegierbar sind. Zuarbeiten kann dem Strahlenschutzverantwortlichen ein Strahlenschutzbeauftragter, um die Details wie Strahlenschutzmaßnahmen, Strahlenschutz-Notfallpläne, Strahlenschutz-Dokumentationspflichten, Exposition mit ionisierender Strahlung und Strahlenschutzbereiche, geplante Exposition und Maßnahmen bei ungewollter Kontamination, Personendosimetrie und arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen unterstützend zu gewährleisten und im laufenden Betrieb umzusetzen.

Teilnehmerkreis

  • Vorstände
  • Geschäftsführer/-innen
  • Inhaber von Personengesellschaften

Das Strahlenschutzgesetz schreibt in § 69:
"Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer einer Genehmigung nach StrlSchG bedarf oder eine entsprechende Anzeige zu erstatten hat. Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, so werden die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen von der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person wahrgenommen."

Dieser Vortrag richtet sich an den genannten Personenkreis, um Kenntnisse über die Gesetze und Verordnungen, den behördlichen Aufsichtsapparat, die betriebliche Strahlenschutz-Organisation und die verbleibenden Rechte und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen zu vermitteln und einen genehmigungsfähigen Betrieb zu gewährleisten.

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