Fachschule Tourismus
ZIEL
Der Bildungsgang baut auf einer beruflichen Erstqualifikation auf und führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie das theoretische Wissen werden vertieft, die Allgemeinbildung gefördert. Die Fortbildung soll Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung befähigen leitende Aufgaben in der mittleren Führungsebene zu übernehmen.
Die Lerninhalte werden in Lernmodulen strukturiert, die sich an den betrieblichen Ablaufprozessen und Handlungsfeldern orientieren. Der Unterricht fördert ein Denken in Zusammenhängen mit dem Ziel, ein prozessorientiertes Lernen in vernetzten Strukturen zu ermöglichen.
ORGANISATION DES UNTERRICHTES
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Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
ZIEL
Der Bildungsgang baut auf einer beruflichen Erstqualifikation auf und führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie das theoretische Wissen werden vertieft, die Allgemeinbildung gefördert. Die Fortbildung soll Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung befähigen leitende Aufgaben in der mittleren Führungsebene zu übernehmen.
Die Lerninhalte werden in Lernmodulen strukturiert, die sich an den betrieblichen Ablaufprozessen und Handlungsfeldern orientieren. Der Unterricht fördert ein Denken in Zusammenhängen mit dem Ziel, ein prozessorientiertes Lernen in vernetzten Strukturen zu ermöglichen.
ORGANISATION DES UNTERRICHTES
Der Bildungsgang erstreckt sich über 1 Schuljahr in erweiterter
Teilzeitform mit ca. 24 Wochenstunden (in der Regel an drei Tagen).
Eine Teilqualifikation wird nach einem bzw. eineinhalb
Schuljahren erreicht. Die Belegung einzelner Lernmodule
ist möglich. Einzelne Lernmodule können auch an einem anderen
Fachschulstandort besucht werden.
Da die Schule neben dem ausgeübten Beruf in Teilzeitform besucht
werden kann, ist das Gelernte sofort im Berufsalltag umsetzbar und
anwendbar.
AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN(Auszug aus der Fachschulverordnung, weitere Einzelheiten bitte mit der Schulleitung abklären)
1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss und
2. der Abschluss einer mindestens zweijährigen, einschlägigen,
bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsausbildung sowie der
Abschluss der Berufsschule, sofern während der Berufsausbildung die
Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand, und eine anschließende,
mindestens einjährige, einschlägige Berufstätigkeit.
An die Stelle der Voraussetzung Nr. 2 kann der Abschluss der
Berufsschule und eine mindestens fünfjährige einschlägige
Berufstätigkeit treten.
Soweit die Berufstätigkeit nicht bei Eintritt in den
Bildungsgang nachgewiesen werden kann, muss sie von Beginn des
Fachschulbesuchs
an abgeleistet werden.
ZERTIFIZIERUNG, ABSCHLUSS U. BERECHTIGUNGEN Jedes abgeschlossene Lernmodul wird zertifiziert und stellt eine Einzelqualifikation dar. Wer alle Lernmodule nach Ablauf der von der zuletzt besuchten Schule festgelegten Dauer des Bildungsganges abgeschlossen hat und die einschlägige Berufstätigkeit nachweisen kann, erhält über diese Teilqualifikation ein Abschlusszeugnis mit dem Vermerk:
“Sie/Er ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Betriebsfachwirtin/Staatlich geprüfter Betriebsfachwirt, Fachrichtung Tourismus.”
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