Gabelstaplerfahrer - Ausbildung
Startdaten und Startorte
placeFrankfurt 15. Mär 2021 bis 16. Mär 2021 |
Beschreibung
Befähigungsnachweis nach DGUV Vorschrift 68, § 7 „Flurförderzeuge“ (bisher BGV D27 § 7)Beschreibung
Über 1.500 Arbeitsunfälle und 2% aller tödlichen Betriebsunfälle werden jährlich durch fehlerhafte Benutzung von Flurförderzeugen verursacht. Gemäß § 7 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ dürfen nur Personen mit der Bedienung solcher Geräte beauftragt werden, wenn diese mind. 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden (Befähigungsnachweis).
Ziele
Theoretische und praktische Ausbildung im sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit Flurförderzeugen mit dem Ziel, den Gabelstaplerfahrauswe…
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Beschreibung
Über 1.500 Arbeitsunfälle und 2% aller tödlichen Betriebsunfälle werden jährlich durch fehlerhafte Benutzung von Flurförderzeugen verursacht. Gemäß § 7 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ dürfen nur Personen mit der Bedienung solcher Geräte beauftragt werden, wenn diese mind. 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden (Befähigungsnachweis).
Ziele
Theoretische und praktische Ausbildung im sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit Flurförderzeugen mit dem Ziel, den Gabelstaplerfahrausweis zu erwerben.
Inhalte
- Inhalte der BGV D 27, §7 - "Flurförderzeuge"
- Forderungen aus Normen und Vorschriften
- Verantwortung des Gabelstaplerfahrers
- Aufgaben des Gabelstaplerfahrers
- Vorstellen der verschiedenen Antriebsarten von Gabelstaplern und deren Sicherheitsanforderungen
- Sicherer Einsatz von Gabelstaplern im Betrieb und Werkverkehr (z. B.: Befahren von explosionsgefährdeten Bereichen, Lastenaufzügen)
- Praktische Ausbildung
- Prüfung der vermittelten Inhalte (Theorie und Praxis)
Zielgruppe
Personen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten Gabelstapler
benutzen.
Voraussetzungen
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Der/die auszubildende Mitarbeiter/Mitarbeiterin muss 18 Jahre alt sein.
- Für die Nutzung des Flurförderzeugs im innerbetrieblichen Verkehr empfehlen wir für die Fahrer mindestens Führerschein Kl. V (alt – bis 4/80) bzw. Führerschein Kl. M, L. (neu), da auch im innerbetrieblichen Werkverkehr die Regeln der StVO (Straßenverkehrsordnung) eingeschränkt gelten.
- Beim Einsatz von Flurförderzeugen im öffentlichen Straßenverkehr sind die Regeln der StVO zu beachten und einzuhalten.
- Für die Ausstellung des Fahrausweises benötigen wir 2 Passbilder neueren Datums.
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung.
- Die Teilnahme an der Ausbildung für Staplerfahrer erfordert eine Vorsorgeuntersuchung für Fahr- und Steuertätigkeiten und bedarf eines schriftlichen Nachweises der körperlichen Eignung durch einen Arbeitsmediziner (siehe unten).
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