Brandschutzbeauftragter

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Brandschutzbeauftragter

Umweltinstitut Offenbach GmbH
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Startdaten und Startorte
placeOffenbach
16. Mär 2026 bis 19. Mär 2026
placeOffenbach
15. Jun 2026 bis 18. Jun 2026
placeOffenbach
21. Sep 2026 bis 24. Sep 2026
placeOffenbach
23. Nov 2026 bis 26. Nov 2026
Beschreibung
Siebentägige Ausbildung in zwei Teilen (4+3 Tage) nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV-Information 205-003) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtline 12-09/1)
Beschreibung

Diese Veranstaltungen ist gemäß§ 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch „Brand“) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z. B. in Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter i…

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Siebentägige Ausbildung in zwei Teilen (4+3 Tage) nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV-Information 205-003) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtline 12-09/1)
Beschreibung

Diese Veranstaltungen ist gemäß§ 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch „Brand“) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z. B. in Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.

Laut § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die Industriebaurichtlinie und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche > 2000 qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Der Lehrgang richtet sich nach den seit 2015 vereinheitlichten Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 205-003) und der vfdb-Richtlinie 12-09/1 zur Ausbildung der Brandschutzbeauftragten. Dort werden 64 Unterrichtseinheiten vorgeschlagen, die das Umweltinstitut als siebentägigen Kurs anbietet.

Der Lehrgang ist bundesweit anerkannt und erfüllt auch die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2, Arbeitsschutzgesetz.


Ziele

Unser praxisorientierter Lehrgang qualifiziert Sie umfassend für die verantwortungsvolle Aufgabe des Brandschutzbeauftragten. Gemäß den aktuellen Richtlinien der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 205-003) und der vfdb-Richtlinie 12-09/1 vermittelt Ihnen unser erfahrenes Dozententeam alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung bestellt werden, die an dem vorliegenden siebentägigen Lehrgang (64 Lehreinheiten) erfolgreich teilgenommen haben.

Durch diesen Lehrgang erlangen die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse, um in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowohl betriebsintern als auch extern beratend und unterstützend tätig werden zu können. Dies betrifft vor allem folgende Bereiche:

  • Erkennen und vermeiden von Brand- und Explosionsgefahren
  • Organisatorische und personelle Brandschutzmaßnahmen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Zusammenarbeit mit den Behörden, der Feuerwehr, den Versicherten und Sachverständigen
  • Aufstellung von Sicherheits-, Brandbekämpfungs- und Alarmplänen
  • Unterweisung und Schulung von Personen
  • Lesen und interpretieren von Brandschutzkonzepten

Der Lehrgang vermittelt fundierte Kenntnisse im Brandschutz, die durch einen Experimentalvortrag mit Löschübung sowie einen Workshop praxisnah untermauert werden.


Inhalte
  • Brandschutz im Bauwesen, in Industrie und im Gewerbe
  • Personenschutz, Sachwertschutz, Umweltschutz
  • Rechtliche Grundlagen: Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
  • Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Verantwortlichkeiten in Einrichtungen und Betrieben
  • Brandrisiken durch bauliche Anlagen, Innenausbau und betriebliche Nutzung, Brandstiftung
  • Baulicher Brandschutz, Schottung
  • Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen, Sprinkleranlagen, Rauch-Wärme-Abzug
  • Bauliche und betriebliche Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
  • Brandschutzprüfungen: Notwendigkeit, Prüflisten, Mängellisten und Mängelbeseitigung
  • Erstellen einer Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Brandlast, Brandbelastung und Brandgefahren
  • Spezielle Brandschutzanforderungen an Gebäude, je nach Art und Nutzung
  • Brandschutzkonzepte (lesen und interpretieren)
  • Brandschutzanforderungen an elektrotechnische Anlagen und Einrichtungen
  • Mündliche Prüfung und schriftliche Abschlussprüfung

Zielgruppe
  • Mitarbeiter und Dienstleister des Facility Managements und des Gebäudemanagements
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Architekten
  • Bauchfachleute, Bauleiter
  • Ingenieure und Techniker
  • Meister aller Fachrichtungen
  • Technische Angestellte
  • Mitarbeiter der Bauverwaltungen und Baubehörden
  • Interessierte und zuständige Personen

Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung bestellt werden, die an dem vorliegenden siebentägigen Lehrgang erfolgreich teilgenommen haben.

Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.

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