Master Maschinenbau (M.Sc.)

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Master Maschinenbau (M.Sc.)

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Beschreibung

Deutschsprachiger Masterstudiengang Maschinenbau
Abschluss: Master of Science (M.Sc.)

Der Studiengang Maschinenbau vernetzt die Fähigkeit zu analytischem Denken mit Fachkompetenz hinsichtlich Inhalten, Strategien und Methoden und ermöglicht Ihnen die Ausübung anspruchsvoller Tätigkeiten in vielen Industriebereichen. Sie beenden Ihr Studium mit dem akademischen Grad Master of Science (M.Sc.).

In Kooperation mit: Hochschule Bochum - University of Applied Sciences und dem mit der FOM verbundenen IOM Institut für Oekonomie und Management

Angeboten wird der Studiengang in:
Essen

 

Fragen rund um das Studium an der FOM beantworten unsere Studienberater unter 0800 1959595 (gebührenfrei) > studie…

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Deutschsprachiger Masterstudiengang Maschinenbau
Abschluss: Master of Science (M.Sc.)

Der Studiengang Maschinenbau vernetzt die Fähigkeit zu analytischem Denken mit Fachkompetenz hinsichtlich Inhalten, Strategien und Methoden und ermöglicht Ihnen die Ausübung anspruchsvoller Tätigkeiten in vielen Industriebereichen. Sie beenden Ihr Studium mit dem akademischen Grad Master of Science (M.Sc.).

In Kooperation mit: Hochschule Bochum - University of Applied Sciences und dem mit der FOM verbundenen IOM Institut für Oekonomie und Management

Angeboten wird der Studiengang in:
Essen

 

Fragen rund um das Studium an der FOM beantworten unsere Studienberater unter 0800 1959595 (gebührenfrei) > studienberatung@fom.de Besuchen Sie auch unsere Info-Veranstaltungen. Die aktuellen Termine erfahren Sie im Internet oder bei unserer Studienberatung.


Studienort
Essen


Voraussetzungen:

  • qualifizierter Studienabschluss Bachelor- oder Diplom-Ingenieur-Grad, mindestens mit der Gesamtnote gut oder besser(bis 2,59), in den Bereichen Maschinenbau, Mechatronik oder Elektrotechnik für den Studiengang Mechatronik oder eines fachlich vergleichbaren Studiengangs an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. staatlich anerkannter, akkreditierter Abschluss einer Berufsakademie
  • Bewerber mit einer Gesamtnote besser als 3,0 erfüllen die Voraussetzungen für das Studium bei Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit NACH Abschluss des Bachelor- oder Diplom-Studiums
  • aktuelle Berufstätigkeit

Wenn jemand mit einem ersten Hochschulabschluss mit 180 Creditpoints nach ECTS einen dieser Master-Studiengänge absolvieren möchte, beginnt er mit dem ersten Semester. Wenn jemand mit dem ersten Hochschulabschluss mit 210 Creditspoints nach  ECTS , z.B. dem Diplom- Ingenieur (FH), einen dieser Studiengänge aufnehmen möchte, hat er 30 Creditpoints mehr und beginnt mit dem zweiten Semester.


Beginn und Dauer:
Studienbeginn:  September eines jeden Jahres
Anmeldeschluss:  6 Wochen vor Semesterbeginn (ggf. ist auch eine kurzfristigere Anmeldung möglich)
Dauer:  5 Semester
Semesterferien:  August und Mitte bis Ende Februar

Kosten und Förderung:

Studiengebühr: Einstieg zum 1. Semester (120 ECTS): 36 Monatsraten á 424,45 Euro, insgesamt 15.280 Euro zzgl. einer einmaligen Immatrikulationsgebühr von 1.580 Euro und einer Prüfungsgebühr von 300 Euro Für alle Teilnehmer, die ein Erststudium an einer zur BCW-Gruppe gehörenden Einrichtung absolviert haben oder dazu immatrikuliert sind (entsprechender Nachweis ist beizufügen) entsteht eine Immatrikulationsgebühr von 790 Euro. Einstieg zum 2. Semester (90 ECTS): 30 Monatsraten á 407,47 Euro, insgesamt 12.224 Euro zzgl. einer einmaligen Immatrikulationsgebühr von 1.580 Euro und einer Prüfungsgebühr von 300 Euro

Prüfungsgebühr: 300 Euro (einmalig zum Ende des Studiums)

Förderung: Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) stattfindet. Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.

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