Neues BRSG II in der Praxis
Ab 01.01.2026 soll das Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) gelten! Erhalten Sie in unserem Online-Seminar einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung.
Lernen Sie, wie Sie flexiblere Abfindungsregelungen sicher und rechtzeitig umsetzen können. Wie die Fortführung von Direktversicherungen nach Ruhezeiten – ohne neue Verträge abzuschließen, funktioniert und wie Sie die verbesserten Hinzuverdienstgrenzen nutzen können, um flexible Ruhestandsmodelle zu ermöglichen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie rechtssichere Opt-out-Modelle einführen, um die Beteiligung an der bAV deutlich zu steigern. So sind Sie bestens vo…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Ab 01.01.2026 soll das Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) gelten! Erhalten Sie in unserem Online-Seminar einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung.
Lernen Sie, wie Sie flexiblere Abfindungsregelungen sicher und rechtzeitig umsetzen können. Wie die Fortführung von Direktversicherungen nach Ruhezeiten – ohne neue Verträge abzuschließen, funktioniert und wie Sie die verbesserten Hinzuverdienstgrenzen nutzen können, um flexible Ruhestandsmodelle zu ermöglichen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie rechtssichere Opt-out-Modelle einführen, um die Beteiligung an der bAV deutlich zu steigern. So sind Sie bestens vorbereitet, um die neuen Anforderungen praxisnah umzusetzen und die Mitarbeiterbindung nachhaltig zu stärken.
- Ausbau des bAV-Förderbetrages
- Flexibilisierung des Abfindungsrechts
- Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells
- Verbesserung der Portabilität im Rahmen eines Sozialpartnermodells
- Möglichkeit eines rechtlich abgesicherten Opt-out-Modells
- Fortführung einer Direktversicherung zu den ursprünglichen Konditionen auch nach Ruhezeiten
- Lockerung des Hinzuverdienstrechts für Betriebsrenten i. V. mit einer Teilrente
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
