Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68

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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
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Startdaten und Startorte

placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Rhein-Ruhr, 45127, Essen, II. Hagen 7
3. Apr 2024 bis 4. Apr 2024
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Bielefeld, 33609, Bielefeld, Böttcherstr. 11
19. Jun 2024 bis 20. Jun 2024
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hannover, 30519, Hannover, Am TÜV 1
10. Jul 2024 bis 11. Jul 2024
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Rhein-Ruhr, 45127, Essen, II. Hagen 7
24. Sep 2024 bis 25. Sep 2024
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hannover, 30519, Hannover, Am TÜV 1
27. Nov 2024 bis 28. Nov 2024
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Halle/Saale, 06116, Halle/Saale, Saalfelder Str. 33
3. Dez 2024 bis 4. Dez 2024

Beschreibung

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Person“ erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.#Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlin…

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Frequently asked questions

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Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Person“ erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.#Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)

Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen

Bauvorschriften für Flurförderzeuge

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen

Schriftliche Erfolgskontrolle#In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

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