Aktualisierungskurs: Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung für die Fachkundegruppe R3 und R4

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Aktualisierungskurs: Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung für die Fachkundegruppe R3 und R4

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
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Startdaten und Startorte
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Standort Köln, 50679, Köln, Brügelmannstr. 5
2. Jul 2026
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Standort Bremen, 28199, Bremen, Airbus-Allee 3
26. Aug 2026
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Standort Halle/Saale, 06116, Halle/Saale, Saalfelder Str. 33
1. Sep 2026
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Standort Magdeburg, 39120, Magdeburg, Gustav-Ricker-Str. 62
12. Nov 2026
Beschreibung
Erfolgreich absolvierter Strahlenschutzkurs der Fachkundegruppe R3 und R4 gemäß der Fachkunderichtlinie Technik.#Strahlenphysikalische Grundlagen

Dosisbegriffe und -einheiten

Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien

Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

Maßnahmen und Verhalten bei bedeutsamen Vorkommnissen

Röntgengeräte und Störstrahler

Schriftliche Erfolgskontrolle#Der Aktualisierungskurs im Strahlenschutz gemäß der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der aktuellen Röntgenverordnung vom 21.11.2011, geändert am 23.06.2014 entsprechend der Fachkundegruppe R3 und R4, ist für die Aufrechterhaltung der Fachkunde zwingend notw…

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Erfolgreich absolvierter Strahlenschutzkurs der Fachkundegruppe R3 und R4 gemäß der Fachkunderichtlinie Technik.#Strahlenphysikalische Grundlagen

Dosisbegriffe und -einheiten

Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien

Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

Maßnahmen und Verhalten bei bedeutsamen Vorkommnissen

Röntgengeräte und Störstrahler

Schriftliche Erfolgskontrolle#Der Aktualisierungskurs im Strahlenschutz gemäß der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der aktuellen Röntgenverordnung vom 21.11.2011, geändert am 23.06.2014 entsprechend der Fachkundegruppe R3 und R4, ist für die Aufrechterhaltung der Fachkunde zwingend notwendig. Ohne diesen Aktualisierungskurs geht die Fachkunde und der damit verbundene Status als Strahlenschutzbeauftragter verloren. Die vorhandenen Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahler dürfen ohne diesen Aktualisierungskurs folglich nicht mehr betrieben werden.

Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben, müssen die erforderliche Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen. Damit wird sicherstellt, dass Risiken und Gefährdungen sachgerecht eingeschätzt und Schäden für Mensch und Umwelt vermieden werden können.

Durch diesen Aktualisierungskurs werden die neuesten gesetzlichen und technischen Änderungen vermittelt. Außerdem wird das Fachwissen über die Grundlagen der Strahlenschutzorganisation und der Strahlenschutzpraxis sowie neue Erkenntnisse im Strahlenschutz aufgefrischt und aktualisiert. Als Grundlage für die Anwendung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen dient das aktuelle Strahlenschutzgesetz (StrSchG) und die aktuelle Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Die technischen Neuerungen können den entsprechenden DIN-Normen und den anlagenspezifischen Bedingungsanleitungen entnommen werden.

Durch die erfolgreiche Teilnahme (Anwesenheitspflicht und Prüfung) dieses Aktualisierungskurses wird die Fachkunde und somit der Status als Strahlenschutzbeauftragter im Unternehmen erhalten. Beides wird im StrlSchG und in der StrlSchV für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. eines Störstrahlers zwingend gefordert.
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