Der Dienstwagen in der Entgeltabrechnung

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Beschreibung

Die ordnungsgemäße entgeltliche Abrechnung von Dienstwagen führt in vielen Unternehmen immer wieder zu Schwierigkeiten und Komplikationen. Regelmäßig werden Mitarbeiter der Personal- und Entgeltabteilungen sowie Fuhrparkmanager bereits bei den Grundlagen der Entgeltabrechnung vor große Herausforderungen gestellt. Finanzielle Nachteile für das Unternehmen können sich ergeben, wenn es infolge einer Betriebs- und Lohnsteuerprüfung zu erheblichen steuerlichen Nachzahlungen kommt, weil z. B. Fahrtenbücher nicht rechtskonform geführt worden sind.

Wichtige Änderungen bei der lohnsteuerlichen Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen hatten sich bereits durch die beiden BFH-Urteile…

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Die ordnungsgemäße entgeltliche Abrechnung von Dienstwagen führt in vielen Unternehmen immer wieder zu Schwierigkeiten und Komplikationen. Regelmäßig werden Mitarbeiter der Personal- und Entgeltabteilungen sowie Fuhrparkmanager bereits bei den Grundlagen der Entgeltabrechnung vor große Herausforderungen gestellt. Finanzielle Nachteile für das Unternehmen können sich ergeben, wenn es infolge einer Betriebs- und Lohnsteuerprüfung zu erheblichen steuerlichen Nachzahlungen kommt, weil z. B. Fahrtenbücher nicht rechtskonform geführt worden sind.

Wichtige Änderungen bei der lohnsteuerlichen Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen hatten sich bereits durch die beiden BFH-Urteile vom 30. November 2016 (Az. VI R 49/14 und VI R 2/15) ergeben. Ihre Umsetzung ist durch das BMF-Schreiben vom 21. September 2017 erfolgt und seither bei Sonderwünschen und Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu beachten. Außerdem ist zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer am 04. April 2018 ein weiteres neues BMF-Schreiben ergangen, dessen Inhalt Fuhrparkmanager und Mitarbeiter, die mit der Lohnabrechnung befasst sind, unbedingt kennen und anwenden können sollten.

Aufgrund aktueller Rechtsänderungen steht das Fuhrparkmanagement ferner vor ganz neuen Herausforderungen bei der Abrechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung. Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Eckpunkte der aktuellen gesetzlichen Neuerungen:

  • Ab dem 01. Januar 2019 gibt es grundlegende Änderungen für die steuerliche Behandlung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen, die als Dienstwagen eingesetzt werden. Fahrer bestimmter elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge werden künftig durch die Halbierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage profitieren (sog. »0,5-Prozent-Methode«). Änderungen bestehen hier aber auch bei der Fahrtenbuchmethode. Daneben wurden zugleich die Steuerbefreiung für die Privatnutzung betrieblicher Fahrräder geregelt und die Steuerbefreiung des Jobtickets wieder eingeführt.
  • Auswirkungen der neuen Kfz-Steuer nach WLTP-Werten für ab dem 01. September 2018 zugelassene Kfz auf die Entgeltabrechnung.
  • Einhaltung der seit dem 25. Mai 2018 auch im Fuhrpark geltenden Datenschutzbestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) im Abrechnungsverfahren.

In diesem Kompaktseminar erfahren Sie alles Wesentliche über die optimale (arbeits-)vertragliche Gestaltung der Dienstwagenüberlassung. Informieren Sie sich über die Grenzen des privaten Nutzungsrechts, über die steuerlichen Vor- und Nachteile sowie über die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und geeigneten Lösungsmöglichkeiten für Ihre individuelle unternehmensinterne Abrechnungspraxis.

Inhalte

Dienstwagenüberlassung – ein Kurzüberblick

  • Wechselbezüge und Schnittstellen des Arbeitsrechts zur Entgeltabrechnung
  • Begriff des Dienstwagens
  • Arbeitsvertragliche Gestaltung
  • Dienstwagenüberlassungsvertrag und Car Policy
  • Überlassung zur Privatnutzung / Gelegentliche Nutzung
  • Nutzungsverbote durch den Arbeitgeber
  • Haftung des Mitarbeiters für Beschädigungen
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Grundlagen und Methoden der Dienstwagenbesteuerung

  • Rechtsgrundlagen der Dienstwagenbesteuerung
    • EStG und Lohnsteuerrichtlinien (LStR)
  • Begriffe der Dienstwagenbesteuerung
  • Ermittlung des geldwerten Vorteils
    • Ermittlungsmethoden
      • 1%-Methode
      • »0,5-Prozent-Methode« bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen ab 01.01.2019      NEU! 
      • Fahrtenbuch-Methode
        • Mindestangaben
        • Elektronisches Fahrtenbuch, Fahrtenschreiber
        • Aufzeichnungserleichterungen
        • Halbierung der Bemessungsgrundlage bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen ab 01.01.2019      NEU! 
    • Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte / Arbeitsstätte
      • Tätigkeitsstätte
      • Lohnsteuerpauschalisierung
      • Besonderheit Außendienstmitarbeiter: Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte im Betrieb
    • Einzelnachweis und Gesamtkosten
    • Kostendeckelung

Die (private) Dienstwagennutzung in der Abrechnungspraxis

  • Umfang der privaten Nutzung
  • Dienstwagen mit Sonderausstattung
  • Dienstwagen mit nachträglich eingebauter Sonderausstattung
  • Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer
  • Mittelbare Zuschüsse des Arbeitnehmers
  • Barlohnumwandlung
  • Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte
  • Auszeiten und Teilzeitkonstellationen
  • Freistellung durch den Arbeitgeber
  • Abtretung und Pfändung
  • Ende des privaten Nutzungsrechts
  • Fahrzeugwechsel
  • Nutzung mehrerer Fahrzeuge
  • Aktuell: Elektro- und Elektro-Hybridfahrzeuge
  • Aktuell: Elektrofahrräder, E-Bikes im Betrieb
  • Sonderfall Poolfahrzeuge / Fahrzeugpool
  • Gelegenheitsfälle
  • Park & Ride

Relevante BMF-Schreiben zur Dienstwagenbesteuerung

Aspekte der Betriebs- und Lohnsteuerprüfung

Exkurs: Neue Kfz-Steuer und CO2-Ausstoß      NEU! 

  • Neue Berechnungsart der Kfz-Steuer
  • NEFZ-Zyklus und WLTP-Verfahren: Was gilt wann?

Exkurs: Weitere steuerliche Besonderheiten der Elektromobilität      NEU! 

  • BAFA- Zuschuss
  • Besteuerung von Ladestrom und Ladeinfrastruktur
  • Steuerliche Behandlung von Ladevorrichtungen beim Arbeitnehmer und beim Arbeitgeber

Exkurs: Steuerbefreiung für die Privatnutzung betrieblicher Fahrräder ab 01.01.2019      NEU! 

Exkurs: Steuerbefreiung des Jobtickets ab 01.01.2019      NEU! 

Datenschutz nach DSGVO und BDSG 2018 ab 25.05.2018 im Abrechnungsverfahren    NEU! 

  • Rechtsgrundlagen der Datennutzung bei der Entgeltabrechnung
  • Grundzüge der Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis
  • Informationspflichten
  • Datenverarbeitung mit und ohne Einwilligung
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Blickpunkt Entgeltabrechnung
  • Auftragsverarbeitung – Outsourcing / externe Lohnbuchhaltung zur Entgeltabrechnung

Aktuelle Rechtsprechung zur Dienstwagenbesteuerung

So arbeiten Sie im Seminar

Die Seminarinhalte werden praxisnah durch Vorträge, Präsentationen, konkrete Fallbeispiele und Diskussionen vermittelt und in Einzel- und Gruppenübungen vertieft. Es werden bewährte Präsentations- und Lernmedien eingesetzt und Sie erhalten umfangreiche Seminarunterlagen und Checklisten.

Teilnehmen werden

Das Seminar wendet sich an Verantwortliche von Pkw-Fuhrparks, MitarbeiterInnen aus dem Bereich Entgeltabrechnung und sonstige Fach- und Führungskräfte, die sich über aktuelle (Rechts-)Fragen der ordnungsgemäßen Entgeltabrechnung von Dienstwagen informieren möchten und sich einen diesbezüglichen Überblick verschaffen wollen. Es empfiehlt sich nicht nur Nachwuchskräften, sondern auch erfahrenen Fachleuten, die ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen möchten.

Welche Vorkenntnisse Sie benötigen

Spezielle Vorkenntnisse sind für den erfolgreichen Seminarbesuch nicht notwendig. Es wäre allerdings vorteilhaft, wenn Sie bereits (praktische) Erfahrungen in der Entgeltabrechnung von Dienstwagen sammeln konnten. Das Seminar ist auch eine hervorragende Ergänzung des Seminars Dienstwagenüberlassung und Arbeitsrecht.

Ihr Referent 

Lutz D. Fischer 
Rechtsanwalt, Schwerpunkt Fuhrparkrecht, Autor zahlreicher
Fachartikel zum Dienstwagen- und Verkehrsrecht

Inhouse

Dieses Seminar bieten wir auch als firmeninternes Seminar an. Sprechen Sie uns gerne an.

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