Anschluss- und Benutzungszwang - Um- und Durchsetzung in Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

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Anschluss- und Benutzungszwang - Um- und Durchsetzung in Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

IWU - Institut für Wirtschaft und Umwelt Magdeburg
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Beschreibung

„Anschluss- und Benutzungszwang - Um- und Durchsetzung in Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ lautet der Titel eines Workshops, der am 27. April 2021 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Nach § 56 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht dazu verpflichtet sind.

Diese Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich zur Erfüllung ihrer Pflicht zwar Dritter bedienen; eine vollständige Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist im Wasserhaushaltsgesetz nicht vorgesehen.

Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentl…

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„Anschluss- und Benutzungszwang - Um- und Durchsetzung in Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ lautet der Titel eines Workshops, der am 27. April 2021 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Nach § 56 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht dazu verpflichtet sind.

Diese Abwasserbeseitigungspflichtigen können sich zur Erfüllung ihrer Pflicht zwar Dritter bedienen; eine vollständige Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist im Wasserhaushaltsgesetz nicht vorgesehen.

Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist nach § 50 (1) WHG eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, aber auch von privaten Aufgabenträgern durchgeführt werden kann.

Im Hinblick auf die erheblichen Investitionen in die öffentlichen Anlagen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung und die notwendige Refinanzierung durch Anschlussbeiträge, Benutzungsgebühren oder privatrechtliche Entgelte wird von Grundstückseigentümern regelmäßig in Frage gestellt, ob eine Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung öffentlicher Anlage rechtlich zulässig und im Hinblick auf die für das eigene Grundstück bestehenden Möglichkeiten der Gewinnung von Trinkwasser aus Eigenwasserversorgung sowie zur dezentralen Behandlung von Schmutzwasser durch biologische Kleinkläranlagen erforderlich ist.

Öffentliche Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sehen dagegen eine möglichst große Zahl angeschlossener Grundstücke als erforderlich an, um ihre Investitionskosten auf eine möglichst große Zahl von Anschlussnehmern zu verteilen.

Im Workshop werden Fragen zur Anschluss- und Benutzungspflicht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausführlich diskutiert.

Einen breiten Raum nehmen die Bearbeitung konkreter Beispiele und die Erarbeitung von Lösungsansätzen ein.

Hierzu sind konkrete Anfragen zu Vor-Ort-Problemen von Teilnehmern im Vorfeld des Workshops ausdrücklich erwünscht (Anfragen per Fax oder Mail).

Der Workshop richtet sich an Mitarbeiter von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Betriebsführungsgesellschaften und Wasserbehörden.

Programm

09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.35 Uhr Ausgangslage und Problembeschreibung

-   Begrifflichkeiten

-   Hintergrund der Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs

-   Überblick über die Rechtsgrundlagen

10.15 Uhr Kaffeepause

10.30 Uhr Rechtliche Begründung des Anschluss- und Benutzungszwangs

-   Voraussetzungen der Begründung des Anschluss- und Benutzungszwangs

-   Regelungsinhalte des Anschluss- und Benutzungszwangs

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Praktische Ausgestaltung des Anschluss- und Benutzungszwangs

-   Grundsätzliche Regelungen und Möglichkeiten der Ausgestaltung

-   Differenzierungen bei zentraler und dezentraler Ver- oder Entsorgung

-   Ausschluss bestimmter Leistungen ?

-   Besonderheiten bei Niederschlagswasser

-   Befreiungsmöglichkeiten

-   Kontrollmöglichkeiten

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Umsetzung in der Praxis

-   Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs

-   Rechtsschutzfragen

-   Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.15 Uhr Ende der Veranstaltung


Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmegebühr: 289€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://iwu-ev.de/pdf/W210427.pdf

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