Zur Prüfung befähigte Person von Stetigförderern
"sehr kompetenter Referent, wenn möglich, wurden die Unterrichtsinhalte sehr nah an der Praxis vorgestellt,
auf Fragen wurden eingegangen und verständlich erklärt
Veranstaltungsort sehr kompetent mit den Corona- Schutzmaßnahmen umgegangen. die Verpflegung war sehr gut" - 23.03.2022 15:49
"sehr kompetenter Referent, wenn möglich, wurden die Unterrichtsinhalte sehr nah an der Praxis vorgestellt, auf Fragen wurden eingegangen un… Gesamte Bewertung lesen - 23.03.2022 15:49
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Im Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Stetigförderern" des HDT in Essen, werden die Teilnehmenden zu befähigten Personen ausgebildet, um betriebsintern Stetigförderer auf Ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen zu können. Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich. Im Seminar lernen die Teilnehmenden neben rechtlichen Grundlagen die technischen Grundbegriffe für den sicheren Betrieb von Stetigförderern kennen.
Zum Thema
Jede Betreiberfirma von Stetigförderern ist verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgebende Art, Umfang und Fristen…
Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Im Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Stetigförderern"
des HDT in Essen, werden die Teilnehmenden zu befähigten Personen
ausgebildet, um betriebsintern Stetigförderer auf Ihre Sicherheit
und Funktionsfähigkeit prüfen zu können. Erforderlich für die
Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer
Einsatz im technischen Bereich. Im Seminar lernen die
Teilnehmenden neben rechtlichen Grundlagen die technischen
Grundbegriffe für den sicheren Betrieb von Stetigförderern
kennen.
Zum Thema
Jede Betreiberfirma von Stetigförderern ist verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgebende Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Der Arbeitgebende legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben.
Teilnehmerkreis
Betriebliche Führungskräfte, (angehende) beauftragte Personen, Mitarbeitende, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Stetigförderern durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
"sehr kompetenter Referent, wenn möglich, wurden die Unterrichtsinhalte sehr nah an der Praxis vorgestellt,
auf Fragen wurden eingegangen und verständlich erklärt
Veranstaltungsort sehr kompetent mit den Corona- Schutzmaßnahmen umgegangen. die Verpflegung war sehr gut" - 23.03.2022 15:49
"sehr kompetenter Referent, wenn möglich, wurden die Unterrichtsinhalte sehr nah an der Praxis vorgestellt, auf Fragen wurden eingegangen un… Gesamte Bewertung lesen - 23.03.2022 15:49
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!