Zur Prüfung befähigte Person von Flüssiggasanlagen
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Das Seminar vermittelt rechtssichere Kenntnisse der gesetzlichen Regeln, der Handhabung und des Einsatzes von Flüssiggasanlagen, Kenntnisse über Anlagenbauarten von Flüssiggasanlagen, die Anforderungen an deren ordnungsgemäßen Einsatz sowie die Anleitung zur Beurteilung eines sicheren Anlagenzustands. Sie erfahren das Know-how zur regelgerechten Durchführung und Dokumentation der Anlagenprüfungen sowie die Vorschriften aus Gefahrstoffverordnung und Explosionsschutz zum Flüssiggashandling.
Zum Thema
Nach der Technischen Regel für Flüssiggas (TRF) sind Flüssiggasanlagen und Flüssiggasflaschenanlagen regelmäßig durch befähigte Personen auf deren betriebssicheren Zustand zu überprüfen. Dabei bez…
Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Das Seminar vermittelt rechtssichere Kenntnisse der gesetzlichen
Regeln, der Handhabung und des Einsatzes von Flüssiggasanlagen,
Kenntnisse über Anlagenbauarten von Flüssiggasanlagen, die
Anforderungen an deren ordnungsgemäßen Einsatz sowie die Anleitung
zur Beurteilung eines sicheren Anlagenzustands. Sie erfahren das
Know-how zur regelgerechten Durchführung und Dokumentation der
Anlagenprüfungen sowie die Vorschriften aus Gefahrstoffverordnung
und Explosionsschutz zum Flüssiggashandling.
Zum Thema
Nach der Technischen Regel für Flüssiggas (TRF) sind Flüssiggasanlagen und Flüssiggasflaschenanlagen regelmäßig durch befähigte Personen auf deren betriebssicheren Zustand zu überprüfen. Dabei bezieht sich die Prüfung auch auf die Leitungsanlage und die Gasgeräte, die sich hinter der Hauptabsperrung befinden. Verbrauchsanlagen sind i.d.R. alle 10 Jahre zu prüfen. Hingegen müssen Flüssiggasbehälter alle 2 Jahre durch eine befähigte Person überprüft werden. Für Flüssiggasflaschen bis 14 kg Füllgewicht gilt ein Prüfintervall von 5 Jahren; Flüssiggasflaschen über 14 kg Füllgewicht sollten alle 10 Jahre durch eine befähigte Person geprüft werden.
Teilnehmerkreis
Meister/-innen, Vorarbeiter/-innen und Mitarbeiter/-innen, die
mit Flüssiggas- oder Flüssiggasverbrauchsanlagen arbeiten,
Fahrzeugführer/-innen und Fahrzeughalter/-innen von mit Flüssiggas
betriebenen Fahrzeugen, externe Wartungs- und Prüfungsdienste,
Fachkräfte, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte,
(angehende) beauftragte Personen zur Prüfung von Flüssiggas- und
Flüssiggasverbrauchsanlagen, weitere Mitarbeitende, die die
Bereitstellung, den Betrieb und die Prüfung der Flüssiggasanlagen
organisieren oder Werkstattpersonal, Monteure/Monteurinnen und
Maschinenführer/-innen, die mit Wartung und Instandhaltung von
Flüssiggas- oder Flüssiggasverbrauchsanlagen beschäftigt sind.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich
Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit
(Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
Werden Sie über neue Bewertungen benachrichtigt
Schreiben Sie eine Bewertung
Haben Sie Erfahrung mit diesem Seminar? Schreiben Sie jetzt eine Bewertung und helfen Sie Anderen dabei die richtige Weiterbildung zu wählen. Als Dankeschön spenden wir € 1,00 an Stiftung Edukans.Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!