Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Nuklearmedizin
Der Kurs umfasst 40 Unterrichtstunden, davon 20 Stunden praktische Übungen, die in unserem Radionuklidlabor im Haus der Technik und im Universitätsklinikum Essen stattfinden.
Neben der aktuellen Strahlenschutgesetzgebung werden im theoretischen Teil Grundlagen der Strahlenphysik, Grundbegriffe der Radioaktivität, der Dosimetrie und der Strahlenbiologie unterrichtet.
Weitere Themenschwerpunkte sind baulicher und apparativer Strahlenschutz, Strahlenschutz der Patienten und des Personals, Verhalten bei und Vermeidung von Störfällen.
In den praktischen Übungen zu Dosismessverfahren, Aktivitätsbestimmung, Qualitätssicherung, Kontamination und Dekontamination wird erworbenes Wissen vertieft.
Zum …

Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Der Kurs umfasst 40 Unterrichtstunden, davon 20 Stunden
praktische Übungen, die in unserem Radionuklidlabor im Haus der
Technik und im Universitätsklinikum Essen stattfinden.
Neben der aktuellen Strahlenschutgesetzgebung werden im
theoretischen Teil Grundlagen der Strahlenphysik, Grundbegriffe der
Radioaktivität, der Dosimetrie und der Strahlenbiologie
unterrichtet.
Weitere Themenschwerpunkte sind baulicher und apparativer
Strahlenschutz, Strahlenschutz der Patienten und des Personals,
Verhalten bei und Vermeidung von Störfällen.
In den praktischen Übungen zu Dosismessverfahren,
Aktivitätsbestimmung, Qualitätssicherung, Kontamination und
Dekontamination wird erworbenes Wissen vertieft.
Zum Thema
Dieser Kenntniskurs im Strahlenschutz in der Nuklearmedizin ist verpflichtend für medizinisches Assistenzpersonal bei Ausübung einer Tätigkeit in nuklearmedizinischen Abteilungen in Klinik oder Praxis.
Nach erfolgreicher Teilnahme können die zuständigen Stellen eine Kenntnisbescheinigung im Strahlenschutz ausstellen.
Teilnehmerkreis
Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, z. B. MFA, Arzthelfer/-innen, Krankenschwestern/-pfleger, MTLA, MTA. In Absprache mit den zuständigen Stellen kann dieser Personenkreis erweitert werden.
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