Lärm- und Erschütterungsmanagement an Baustellen
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Der Betrieb von Baustellen führt häufig zu Problemen und Beschwerden angrenzender Nachbarn bezüglich der Geräuschimmissionen und Erschütterungen.
Häufig ist dabei anfangs nicht klar, ob zulässige oder unzulässige Geräusch- und Erschütterungsimmissionen vorliegen und ob ggf. der Lärm als unvermeidbarer Lärm einzustufen ist.
Hierbei ist ausgehend von den Emissionen der Maschinen, Anlagen und Fahrzeuge die Einwirkung bei den nächsten schutzbedürftigen Nutzungen zu ermitteln. Neben der Möglichkeit zur Messung kann dabei vor allem im Bereich der Geräusche auf Prognosen zurückgegriffen werden.
Die Größe zum Vergleich mit Richt- oder Anhaltswerten stellt der Beurteilungspegel dar. Dieser berücksich…
Frequently asked questions
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Der Betrieb von Baustellen führt häufig zu Problemen und
Beschwerden angrenzender Nachbarn bezüglich der Geräuschimmissionen
und Erschütterungen.
Häufig ist dabei anfangs nicht klar, ob zulässige oder unzulässige
Geräusch- und Erschütterungsimmissionen vorliegen und ob ggf. der
Lärm als unvermeidbarer Lärm einzustufen ist.
Hierbei ist ausgehend von den Emissionen der Maschinen, Anlagen und
Fahrzeuge die Einwirkung bei den nächsten schutzbedürftigen
Nutzungen zu ermitteln. Neben der Möglichkeit zur Messung kann
dabei vor allem im Bereich der Geräusche auf Prognosen
zurückgegriffen werden.
Die Größe zum Vergleich mit Richt- oder Anhaltswerten stellt der
Beurteilungspegel dar. Dieser berücksichtigt sowohl die Dauer der
Einwirkung als auch besondere Störwirkungen.
Anhand des Beurteilungspegels lässt sich überprüfen, ob Richtwerte
eingehalten sind. Bei Überschreitungen sind vielfältige
Möglichkeiten vorhanden, wie damit umgegangen werden
kann.
Zum Thema
Innerstädtische Baustellen geben regelmäßig Anlass für Baulärm- und Erschütterungsbeschwerden. Einem schnellen Baufortschritt mit hohem Maschineneinsatz steht die Lärm- und Erschütterungsbelästigung von Anwohnern und Büros entgegen. Obwohl Baumaschinen in den letzten 25 Jahren ein beachtliches schalltechnisches und geringes Erschütterungsniveau erreicht haben, können die Immissionsrichtwerte / Anhaltswerte wegen der geringen Entfernung zu den Anliegern i.d.R. nicht eingehalten werden. Technologische oder verkehrstechnische Zwänge erfordern häufig Nachtarbeit. Bauherr/-in und Baufirma haben stets das Interesse, ein Bauvorhaben ohne äußere Störungen zu realisieren. Eine zeitweise Stilllegung der Baustelle aufgrund von Anliegerbeschwerden bzw. Auflagen von Behörden muss verhindert werden. Für die Anlieger/-innen stellt Baulärm / Erschütterungen durch Baustellen eine Beeinträchtigung der Nachtruhe bzw. der Konzentrationsfähigkeit oder der sprachlichen Kommunikation dar. Im Seminar wird gezeigt, wie die Anlieger/-innen durch kontinuierliche Informationen in das Baugeschehen einbezogen werden können.
Teilnehmerkreis
Bauherren/-innen, Projektsteuerer/-innen, Planer/-innen, Architekten, Fachingenieure/-innen, Stadtplaner/-innen, Baufirmen, Projektleiter/-innen, Bauleiter/-innen, Mitarbeiter/-innen Arbeitsvorbereitung, Hersteller/-innen von Baumaschinen, Behörden, Mitarbeiter/-innen Bauamt, Umweltamt, Ordnungsamt
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