Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Startdaten und Startorte
Beschreibung
2-Tage Intensiv-Seminar
Gem. § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Nach § 22 SGB VII sind Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten verpflichtet einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei der Durchführung aller Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Darunter fallen die Überprüfung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und -ausrüstungen sowie die Sensibilisierung anderer Mitarbeiter für potenzielle Gefahrenquellen.
Die Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im Unternehmen sind dabei oberstes Ziel. In diesem Intensiv-Seminar werden die Teilnehmer mit den vielseitigen betrieb…
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2-Tage Intensiv-Seminar
Gem. § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Nach § 22 SGB VII sind Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten verpflichtet einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei der Durchführung aller Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Darunter fallen die Überprüfung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und -ausrüstungen sowie die Sensibilisierung anderer Mitarbeiter für potenzielle Gefahrenquellen.
Die Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im Unternehmen sind dabei oberstes Ziel. In diesem Intensiv-Seminar werden die Teilnehmer mit den vielseitigen betrieblichen Aufgaben und gesetzlichen Anforderungen vertraut gemacht, um Sicherheitsprobleme gezielt zu vermeiden.
Rechtsgrundlage: Gem. §22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1
Der Gesetzgeber fordert von Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten die Bestellung eines/einer Sicherheitsbeauftragten. Der/die Sicherheitsbeauftragte erfüllt eine wichtige Aufgabe im modernen Sicherheitsmanagement eines jeden Unternehmens. Er/sie trägt zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Unfall- und Gesundheitsgefahren bei.
Kriterien für die Anzahl von Sicherheitsbeauftragten nach DGUV Vorschrift 1 Für die Festlegung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen gelten gem. § 20 DGUV Vorschrift 1 folgende Kriterien:
- Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Anzahl der Beschäftigten
Lernziele Ihrer Weiterbildung zum Sicherheitsbeauftragten
- Das Seminar "Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten" bildet Sie in nur 2 Tagen zum Sicherheitsbeauftragten aus.
- Profitieren Sie von der Erfahrung und dem Wissen unserer Experten und erhöhen Sie Ihre Kompetenz im Arbeitsschutz. Sie lernen, Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter kennen und wissen diese praxisnah umzusetzen.
- Im Seminar erwerben Sie die rechtlichen Grundlagen, um Ihre wichtige Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter zuverlässig und engagiert wahrnehmen zu können.
- Nach dem Besuch unseres Seminars können Sie effektiv dazu beitragen, die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zu erhöhen und Arbeitsunfälle sowie Sicherheitsprobleme gezielt zu vermeiden.
Details zu Ihrer Weiterbildung
Inhalte
Nationale und europäische Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Europäische Rahmenrichtlinie
- Nationale gesetzliche Rahmenbedingungen
- Berufsgenossenschaftliches Regelwerk
- Inner-/ Außerbetriebliche Ansprechpartner
- Arbeitsschutzausschuss
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten
- Stellung im Betrieb
- Bestellung
- Aufgaben
- Verantwortung
Gefährdungsbeurteilungen und Unfallauswertungen
- Rechtliche Grundlagen
- Vorgehensweise Gefährdungsbeurteilung
- Unfalluntersuchung
- Unfallauswertung, Statistik
- Beispiele
Ergonomie am Arbeitsplatz
- Bildschirmarbeitsplätze
- Heben und Tragen
Durchführung von Betriebsbegehungen
- Vorbereitung
- Durchführung
- Auswertung
Ausgewählte Problemfelder des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Gefahrstoffe / elektrischer Strom
- Brandschutz
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
- Maschinensicherheit
- Hochgelegene Arbeitsplätze – Leitern, Gerüste, Hubarbeitsbühnen
- Anschlagen von Lasten
- Lärm
- Transport von Flurförderzeugen
Unterweisungen effizient durchführen
- Unterweisungsinhalte
- Inhalte
- Vorbereitung
- Durchführung, didaktische Hinweise
- Dokumentation
Beantwortung von Fragen, Zusammenfassung
Zielgruppe
- Sicherheitsbeauftragte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit -Betriebliche Führungskräfte
- Betriebs-, Personalräte
- Interessierte an Fragen der Arbeitssicherheit
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