Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte: Aktuelle Rechtsprechung und Best Practice

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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte: Aktuelle Rechtsprechung und Best Practice

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Beschreibung

Gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 ist eine regelmäßige Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte erforderlich, um ihre Aufgaben im Betrieb weiterhin langfristig wahrnehmen zu können. Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte konkretisiert in Kapitel 2 die Frist für die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar, mit spätestens 3 - 5 Jahre, nach der Ausbildung.

Ziele & Nutzen

Der Schwerpunkt des Seminars liegt in der Vermittlung des zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen, aktualisierten Fachwissens und der entsprechenden Kompetenzen. Besondere Bedeutung kommt dabei der ausführlichen Vorstellung relevanter neuester Rechtsänderungen und deren praxisgerechten Umsetzung zu. 


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Frequently asked questions

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Gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 ist eine regelmäßige Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte erforderlich, um ihre Aufgaben im Betrieb weiterhin langfristig wahrnehmen zu können. Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte konkretisiert in Kapitel 2 die Frist für die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar, mit spätestens 3 - 5 Jahre, nach der Ausbildung.

Ziele & Nutzen

Der Schwerpunkt des Seminars liegt in der Vermittlung des zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen, aktualisierten Fachwissens und der entsprechenden Kompetenzen. Besondere Bedeutung kommt dabei der ausführlichen Vorstellung relevanter neuester Rechtsänderungen und deren praxisgerechten Umsetzung zu. 


Neueste Erkenntnisse aus der Praxis, die Beantwortung anstehender Fragen und ein qualifizierter Erfahrungsaustausch runden die Veranstaltung ab.
Die Fortbildung ermöglicht den Teilnehmenden, 

  • auf dem neuesten Stand der aktuellen Regelungen zu bleiben und den Erhalt der rechtlich geforderten Fachkunde sowie erforderliche, aktualisierte Fachwissen zu erhalten.
  • die erworbenen Kenntnisse im eigenen Unternehmen praxisgerecht umsetzen zu können. 
  • Gefahrenquellen besser erkennen und diesbezügliche Schutzmaßnahmen vorschlagen zu können. 
  • ihre methodische Kompetenz, die für die Unterstützung des innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems erforderlich ist, zu vertiefen.


 

Methodik

  • Fragen, Antworten, Diskussionen - Fragen an den Referenten und Austauusch mit anderen Teilnehmenden.
  • Teamarbeit – entweder am virtuellen Whiteboard oder in Gruppenarbeit werden im Team bestimmte Themenfelder/Aufgaben erarbeitet und später im Plenum vorgestellt.
  • Vermittlung von Wissen anhand von Praxisbeispielen

Inhalte

  • Neueste Rechtsänderungen im Arbeitsschutz
  • Praxisgerechte Umsetzung erforderlicher Maßnahmen
  • Erkennen von Unfallschwerpunkten 
  • Erkennen von Gefahrenquellen 
  • Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen 
  • Anforderungen und Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für die erfolgreiche Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten
  • Kompetenzerweiterung, um die Fachkraft für Arbeitssicherheit künftig bei der Gefährdungsbeurteilung besser und umfangreicher unterstützen zu können
  • Kompetenzerweiterung, um die Fachkraft für Arbeitssicherheit künftig bei Sicherheitsunterweisungen besser und umfangreicher unterstützen zu können 
  • Vertiefung der Sozial- und Methodenkompetenz
  • Fachbezogener Erfahrungsaustausch 
  • Motivation zum Arbeitsschutz

Teilnehmerkreis

Unternehmen, die Sicherheitsbeauftragte beschäftigen.

  • Ausgebildete, bestellte und erfahrene Sicherheitsbeauftragte
  • Sonstige Interessierte, wie z. B. Betriebsräte, Unternehmensberater, betreuende Sicherheitsfachkräfte
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